Bau- und Architektenrecht

Klare Grundlagen für Bauprojekte

Bauprojekte erfordern eine präzise Planung und klare vertragliche Grundlagen. Fehler in Bauverträgen oder Unklarheiten in der Ausführung führen häufig zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken und späteren Auseinandersetzungen.

Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Begleitung von Bauvorhaben sowie die Klärung von Fragen zu Vergütung, Bauzeit, Mängeln und Abnahme.

Durch eine strukturierte Vorgehensweise werden Risiken frühzeitig erkannt und Ansprüche im Konfliktfall konsequent durchgesetzt.

Ihre Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht

Beratung und Vertretung bei Bauprojekten, Verträgen und baurechtlichen Streitigkeiten.

Anwaltskanzlei Rau & Collegen - Rechtsanwalt Bernd Rau

Bernd Rau

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Anwaltskanzlei Rau & Collegen - Rechtsanwältin Dr. Susanne Rau

Dr. Susanne Rau

Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Ihre Vorteile im Bau- und Architektenrecht

Warum Rau & Collegen im Bau- und Architektenrecht

Zwei Fachanwälte im Bau- und Architektenrecht

Gebündelte Expertise bei komplexen Bauprojekten

Begleitung in allen Projektphasen

Unterstützung von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme und Abrechnung

Durchsetzung bei Mängeln und Verzögerungen

Konsequentes Vorgehen bei Baumängeln, Nachträgen und Bauzeitüberschreitungen

Unsere Schwerpunkte

Bauvorhaben erfordern eine präzise vertragliche Grundlage und eine laufende rechtliche Begleitung. Fehler in Bauverträgen, unklare Leistungsbeschreibungen oder Probleme bei der Ausführung führen häufig zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen.

Neben der Vertragsgestaltung spielen insbesondere Fragen zu Baumängeln, Vergütung, Bauzeitverzögerungen und der Abnahme eine zentrale Rolle.

Eine strukturierte rechtliche Begleitung stellt sicher, dass Risiken frühzeitig erkannt und Ansprüche im Konfliktfall gezielt durchgesetzt werden.

Bau- und Architektenrecht

Beratung im Bau- und Architektenrecht
Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht

Leistungen im Bau- und Architektenrecht

1. Bauverträge und Vertragsprüfung
Bauverträge werden geprüft und gestaltet, um klare Regelungen zu Vergütung, Bauzeit und Leistungen sicherzustellen.
Mängelansprüche werden geprüft und durchgesetzt, einschließlich Nachbesserung, Schadensersatz oder Kürzung der Vergütung.
Zusätzliche Vergütungsansprüche werden bewertet und durchgesetzt oder abgewehrt.
Rechte bei Verzögerungen werden geprüft und Ansprüche auf Vertragsstrafen oder Schadensersatz geltend gemacht.
Die Abnahme sowie offene Vergütungsfragen werden rechtlich begleitet und geklärt.
Haftungsfragen bei Planungsfehlern oder Bauüberwachung werden geprüft und verfolgt.